Schuldnertausch

Das Finanzierungs - ABC

Unser Lexikon erklärt die Fachbegriffe rund um die Immobilienfinanzierung:
Von A wie Abnahmeverpflichtung bis Z wie Zwischenfinanzierung.


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Schuldnertausch

Von einem Schuldnertausch oder einer Schuldübernahme spricht man, ein neuer Schuldner in die Rechte und Pflichten eines laufenden Vertrages eintritt und dadurch den alten Schuldner befreit. Sinnvoll ist dies vor allem beim Verkauf einer Immobilie, wenn der Käufer die Finanzierung vom Verkäufer übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass alle drei Parteien, Käufer, Verkäufer und Darlehensgeber, einverstanden sind. Das setzt voraus, dass der Käufer eine ähnlich gute oder sogar bessere Bonität wie der Verkäufer hat. Sonst wird der Darlehensgeber seine Zustimmung sicher verweigern.

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