Effektivzins

Das Finanzierungs - ABC

Unser Lexikon erklärt die Fachbegriffe rund um die Immobilienfinanzierung:
Von A wie Abnahmeverpflichtung bis Z wie Zwischenfinanzierung.


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Effektivzins

Der Effektivzins soll in erster Linie die Vergleichbarkeit verschiedener Darlehensangebote gewährleisten. Der Gesetzgeber wollte auf der Grundlage der Preisangabenverordnung (PAngV) dem Verbraucher die Möglichkeit geben, durch die Angabe einer einzigen Preisgröße ein Angebot schnell und zuverlässig zu beurteilen. Dies ist nur teilweise gelungen.
Im Effektivzins werden berücksichtigt: Nominalzinssatz, Disagio, Bearbeitungsgebühren, Höhe der Tilgung u.a. Nicht berücksichtigt werden: Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge.
Daher sollte man sich nicht blind auf den Effektivzins verlassen, sondern alle Nebenkosten genauestens erfragen.

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