Damnum / Disagio

Das Finanzierungs - ABC

Unser Lexikon erklärt die Fachbegriffe rund um die Immobilienfinanzierung:
Von A wie Abnahmeverpflichtung bis Z wie Zwischenfinanzierung.


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Damnum / Disagio


Damnum / Disagio

Bei Auszahlung des Darlehens wird das Damnum (besser bekannt unter der Bezeichnung "Disagio") vom Darlehensnominalbetrag abgezogen und einbehalten. Diese Leistung hat den Charakter einer Zinsvorauszahlung und bewirkt, dass das Darlehen mit einem geringeren Nominalzins versehen wird.

Ein Beispiel:
Die Standardkondition Ihrer Bank lautet: 100.000 Euro, 6 % Nominalzins bei einer 10jährigen Zinsbindung, 100 % Auszahlung. Wenn Sie nun ein Disagio von 5 % wählen, d.h. sich statt 100.000 Euro nur 95.000 Euro auszahlen lassen, sinkt der Nominalzins von 6 % auf 5,4 % und damit auch Ihre monatliche Rate. Bedenken Sie allerdings: Das Darlehen, das Sie zu tilgen haben, beträgt 100.000 Euro - und nicht etwa 95.000 Euro. Da das Disagio bei vermieteten Immobilien in gewissen Grenzen steuerlich geltend gemacht werden kann, ist es vor allem für Kapitalanleger interessant.

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