Abnahmeverpflichtung

Das Finanzierungs - ABC

Unser Lexikon erklärt die Fachbegriffe rund um die Immobilienfinanzierung:
Von A wie Abnahmeverpflichtung bis Z wie Zwischenfinanzierung.


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Abnahmeverpflichtung Abtretung Anfangstilgung Annuitätendarlehen Anschaffungs- und Herstellungskosten Anschlussfinanzierung Auflassungsvormerkung


Abnahmeverpflichtung

Mit Unterzeichnung des Darlehensvertrages verpflichtet sich der Darlehensnehmer, das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist vollständig abzurufen. Zuvor müssen die im Vertrag aufgeführten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sein. Besondere Aufmerksamkeit sollten sie dieser Frist widmen beim Kauf von Wohnungen, deren Baubeginn noch nicht feststeht, oder bei Bauvorhaben mit unklarer Bauzeit.

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