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Sondertilgung

Die meisten Institute verlangen insbesondere bei höheren Sondertilgungs-
beiträgen erhebliche Zinsaufschläge. Daher ist es wichtig, dass man abklärt, ob innerhalb der Zinsbindung überhaupt zusätzliches Kapital zur Verfügung stehen wird und wie viel die Sondertilgungsoption tatsächlich wert ist.

Hierbei ist zu beachten, dass für Zinsbindungen, die für länger als für 10 Jahre vereinbart wurden, grundsätzlich ein gesetzliches Kündigungsrecht (§609a BGB) vorliegt. Damit ist es möglich, das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten vollständig oder teilweise zurückzuzahlen.

Für wen bietet sich die Vereinbarung einer Sondertilgungsoption an?

Wenn Sie in den nächsten Jahren mit größeren Einmalbeträgen rechnen (z.B. Firmenverkauf, Erbschaft etc.), ist entweder die Vereinbarung einer Sondertilgungsoption möglich, oder auch die Wahl einer deutlich kürzeren Zinsbindung für einen Teil des Darlehens. Hiermit sind im Regelfall sogar noch wesentlich günstigere Konditionen erzielbar.

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