Häufig gestellte Fragen

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Über Uns Zur Immobilienfinanzierung Zur Finanzierungsanfrage

Ist das Abschicken der Finanzierungsanfrage schon verbindlich? Welche Unterlagen muss ich einreichen, um ein verbindliches Angebot zu bekommen? Warum ist es notwendig, dass ich so umfangreiche Unterlagen für ein Angebot einreiche? Wie geht es weiter, nachdem ich meine Online-Finanzierungsanfrage abgeschickt habe? Wie geht es weiter, wenn ich nach Ausfüllen der Online-Anfrage keine Unterlagen einschicke? An wen wende ich mich, wenn ich bei der Zusammenstellung meiner Unterlagen Fragen habe? Wie lange dauert es, bis ich ein verbindliches Angebot erhalte? Kann ich nachträglich in der Finanzierungsanfrage Daten ändern? Ich habe Probleme beim Ausdrucken meiner Anfrage! An wen kann ich mich bei Unklarheiten beim Ausfüllen meiner Anfrage wenden? An wen kann ich mich bei Unklarheiten beim Ausfüllen meiner Anfrage wenden? Kann ich den Vorgang der Dateneingabe auch unterbrechen, um ihn später fertig auszufüllen? Wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Darlehens? Was kann ich eigentlich sparen? Kann ich aus meinem Darlehen vorzeitig aussteigen? Grundsätzlich liegt die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrages im Ermessen der Bank. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung bei bestehenden Darlehen sind von Gesetzes Seite her relativ begrenzt:

  1. Nach zehn Jahren Zinsbindung: Im BGB ist geregelt, dass Sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ab dem zehnten Jahr jederzeit ein Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren ablösen können. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
  2. Verkauf der Immobilie: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie das Darlehen kündigen können. Die Gründe für den Verkauf können privater (Scheidung), beruflicher (Versetzung) oder finanzieller Natur (attraktive Veräußerungsmöglichkeit) sein. Die Bank ist in diesem Fall jedoch berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.
  3. Beleihung der Immobilie: Ein weiteres BGH-Urteil besagt, dass eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrags möglich ist, wenn Sie Ihre Immobilie als Sicherheit für einen weiteren Kredit verwenden möchten, der Ihnen jedoch von Ihrem bisherigen Institut nicht gewährt wird. Allerdings hat die Bank auch hier das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
  4. Anschlussfinanzierung: Laut Rechtsprechung des BGH können Banken eine Kündigung verweigern, wenn der Kunde die Umschuldung nur zur Zinsersparnis nutzen möchte. Stimmt das Kreditinstitut einer vorzeitigen Rückzahlung dennoch zu, muss es sich nicht auf die übliche Vorfälligkeitsentschädigung beschränken. Die Bank kann vom Kreditnehmer einen frei ausgehandelten Preis verlangen, der lediglich die Grenze der Sittenwidrigkeit nicht überschreiten darf (also maximal die doppelte Höhe des Zinsschadens, der der Bank entsteht).
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