Diese Fragen sollten Sie mit der Gemeinde klären
• Wann muss spätestens mit dem Bauen begonnen werden? • Gilt ein pauschaler Preis je qm für den Bauplatz, bzw. wie werden alle Nebenkosten berechnet? • Sind
feuergefährliche, geruchsbelästigende oder lärmträchtige • Liegt das Grundstück an einem Hang? Achtung: Hat die Straße zum Hang verlaufende Risse, sind Erdschichten in Bewegung? Handelt es sich um einen aufgeschütteten Hang und gibt es ein Bodengutachten? • Wer waren die Vorbesitzer (Lederfabrik, Ölhandel etc.)? • Ist der Boden lehmig oder tonig (Das verteuert den Aushub und beeinträchtigt die Gartenkultivierung)? • Um
welche Art von Baugebiet handelt es sich (Reines Wohngebiet, • Welche gestalterischen Vorschriften gibt es (Zu ersehen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes)? • Sind in der Nähe des Grundstückes Freileitungen (Überland) oder Mobilfunk- Sendeantennen? • Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Bebauungsgesetz? • Ist das Grundbuch schon angelegt? • Übernimmt die Gemeinde die Ausfallbürgschaft für die Darlehensgeber bis zur Grundbucheintragung? • Welche Kosten sind zu bestimmten Terminen an die Gemeinde nach der Grundstücksübernahme zu zahlen? • Wo laufen die Anschlüsse am Grundstück vorbei? • Besteht ein Erbrecht? • Sind
Schnellstraßen o.Ä. in Planung? liegt der Bauplatz in einer
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