Diese Fragen sollten Sie mit der Gemeinde klären

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Existiert für den Bauplatz ein gültiger Bebauungsplan?

Wann muss spätestens mit dem Bauen begonnen werden?

Gilt ein pauschaler Preis je qm für den Bauplatz, bzw. wie werden alle    Nebenkosten berechnet?

Sind feuergefährliche, geruchsbelästigende oder lärmträchtige
   Einrichtungen / Betriebe vorhanden bzw. langfristig in der Planung für das    Baugebiet zugelassen?

Liegt das Grundstück an einem Hang? Achtung: Hat die Straße zum Hang    verlaufende Risse, sind Erdschichten in Bewegung? Handelt es sich um einen    aufgeschütteten Hang und gibt es ein Bodengutachten?

Wer waren die Vorbesitzer (Lederfabrik, Ölhandel etc.)?

Ist der Boden lehmig oder tonig (Das verteuert den Aushub und beeinträchtigt die    Gartenkultivierung)?

Um welche Art von Baugebiet handelt es sich (Reines Wohngebiet,
   Misch-Gebiet, ....)?

Welche gestalterischen Vorschriften gibt es (Zu ersehen im schriftlichen Teil des    Bebauungsplanes)?

Sind in der Nähe des Grundstückes Freileitungen (Überland) oder Mobilfunk-    Sendeantennen?

Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Bebauungsgesetz?

Ist das Grundbuch schon angelegt?

Übernimmt die Gemeinde die Ausfallbürgschaft für die Darlehensgeber bis zur    Grundbucheintragung?

Welche Kosten sind zu bestimmten Terminen an die Gemeinde nach der    Grundstücksübernahme zu zahlen?

Wo laufen die Anschlüsse am Grundstück vorbei?

Besteht ein Erbrecht?

Sind Schnellstraßen o.Ä. in Planung? liegt der Bauplatz in einer
   Einflugschneise?

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