Bauvertrag

Bauvertrag - darauf sollten Sie achten!

Der Bauvertrag ist einer der wichtigsten Teile eines Bauvorhabens. Er entscheidet darüber, was Sie für Ihr Geld wirklich bekommen. Bei der Ausfertigung des Vertrags kommt es oft auf die richtige Formulierung an, um auf der sicheren Seite zu sein.

Darauf sollten Bauherren vor der Vertragsunterzeichnung achten:

Partner
Holen Sie so viele Informationen über Ihren Partner ein, wie möglich: Informieren Sie sich über das Unternehmen. Ist es seriös? Wie lange besteht es schon, kann es Referenzobjekte vorweisen?
Schriftform
Der Bauvertrag sollte unbedingt schriftlich abgefasst sein. Nur so können Sie im Streitfall Ihre Rechte durchsetzen. Formulierungen im Vertrag dürfen nicht schwammig sein!
Leistung
In der Leistungsbeschreibung wird aufgelistet, welche Leistungen der Bauunternehmer oder Haushersteller zu erbringen hat. Hier gilt: Je detaillierter sie ist, umso besser. Alle Materialien sollten exakt nach Kriterien wie Herstellerfirma oder Typ beschrieben sein. Schwammige Formulierungen wie “oder gleichwertig” sollten Sie möglichst vermeiden.
Festpreis
Vereinbaren Sie im Bauvertrag einen bedingungslosen Festpreis bis zur Abnahme. Auch die Kosten für mögliche Extras sollten Sie vorher aushandeln.
Teilzahlungen vereinbaren
Teilzahlungen sollten Sie nur nach tatsächlichem Baufortschritt (ohne Mängel) leisten. So stellen Sie als Bauherr sicher, dass Sie für Ihr Geld eine Gegenleistung erhalten - und Ihr Geld ist auch dann nicht verloren, wenn das Bauunternehmen Pleite geht. Die clevere Alternative: vereinbaren Sie im Vertrag, dass der komplette Preis erst nach der Endabnahme fällig wird.
Termin
Exakte Bauablaufpläne gehören in den Vertrag. Vereinbaren Sie deshalb möglichst taggenau den Baubeginn, die Bauzeit und den Fertigstellungstermin. Legen Sie auch eine Vertragsstrafe fest, wenn die Firma die Bauzeit und andere Fristen schuldhaft überschreitet.
Sicherheit
Wie steht es mit Sicherheiten? Fordern Sie vom Bauunternehmen Sicherheitsleistungen für den Insolvenzfall (z. B. Fertigstellungsgarantie oder Gewährleistungsbürgschaft).
Abnahme
Bei der Abnahme sollten Sie sich nicht auf Kompromisse einlassen. Denn hier ist Präzision gefragt. Bestehen Sie daher auf eine förmliche Endabnahme. Sie ist wichtig für die Fälligkeit der Schlussrate und den Beginn der Verjährung. Dazu sollten Sie unbedingt einen Baufachmann mitnehmen.
Verjährung
Ein weiterer Knackpunkt bei Bauverträgen ist oft die Verjährung. Viele Baufehler werden erst Jahre nach dem Einzug deutlich sichtbar. Die Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB) sieht nur vier Jahre Gewährleistung vor. Ohne besondere Regelung gelten nach dem Bundesgesetzbuch (BGB) fünf Jahre als Verjährungs- frist. Wenn Sie in Sachen Bauvertrag unsicher sind, sollten Sie Ihren Vertrag vom Experten (Anwalt, Bauherrenberater, Verbraucherzentrale) prüfen lassen.


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